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Was die Risikolebens­versicherung mit der Steuer zu tun hat

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Wenn Du eine Risikolebensversicherung hast, sind Deine Lieben finanziell abgesichert, falls Dir mal etwas zustoßen sollte. Und weil der Gesetzgeber diese Art der Vorsorge unterstützt, sind die Beiträge grundsätzlich steuerlich absetzbar. Du könntest also Geld sparen, wenn Du die Versicherungsbeiträge in Deiner Steuererklärung angibst. Das ist aber nicht das Einzige, was es beim Thema „Risikolebensversicherung und Steuern“ zu beachten gibt. Denn bei der Auszahlung der Versicherungssumme an Deine Hinterbliebenen wird auch die Erbschaftsteuer wichtig.

Hier erfährst Du …

  • wie und wann Du die Beiträge von der Steuer absetzen kannst,
  • wo Du diese Ausgaben in der Steuererklärung eintragen musst,
  • wann eine Erbschaftsteuer anfällt.

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Vorteile bei der Einkommen­steuer

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Wie und wann Du die Beiträge zur Risikolebens­versicherung von der Steuer absetzen kannst

Grundsätzlich sind die Beiträge als Sonderausgaben von der Einkommensteuer absetzbar. Das sind private Ausgaben, die Du von Deinem Einkommen abziehen darfst, um so deine private Steuerlast zu mindern.

Die gesetzliche Grundlage dafür, dass die Beiträge zur Risikolebensversicherung als sonstige Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar sind, findest Du im Einkommensteuergesetz (im § 10 Abs. 1 Nr. 3a). Hier ist festgelegt, dass die Beiträge zu Risikoversicherungen als Sonderausgaben gelten – unter der Voraussetzung, dass diese nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen. Das ist hier der Fall. Schließlich erhalten Deine Hinterbliebenen nur dann Geld, wenn Du stirbst.

Risikolebensversicherung

Eine Sache musst Du allerdings wissen: Es gibt bestimmte Höchstbeträge, bis zu denen Du solche Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen kannst. Deren Höhe ist abhängig davon, ob Du Arbeitnehmer, selbständig oder freiberuflich bist und ob Du Deine Steuererklärung zusammen mit Deinem Ehepartner abgibst.

Nicht eingeschränkt durch die Höchstbeträge sind die Vorsorgeaufwendungen für die Basiskranken- und Pflegeversicherung. Diese kannst Du grundsätzlich in jedem Fall in voller Höhe von der Einkommensteuer absetzen. Trotzdem spielt die Höhe dieser Vorsorgeaufwendungen eine Rolle. Denn wenn Du die Höchstbeträge bereits durch diesen Basisschutz ausgeschöpft oder überschritten hast, hast Du keinen Spielraum mehr, um weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen, wie die Beiträge zur Risikolebensversicherung, abzusetzen. Im Umkehrschluss kannst du die RLV-Beiträge absetzen, wenn die Höchstbeträge noch nicht ausgeschöpft sind.

Risikolebensversicherung
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Wer ist versichert? Art der Beschäftigung Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen
Einzelperson Arbeitnehmer 1.900 Euro
Selbstständiger 2.800 Euro
Ehepaare (zusammen veranlagt) Beide sind Arbeitnehmer 3.800 Euro
Ein Partner ist Arbeitnehmer, ein Partner selbstständig 4.700 Euro
Beide sind selbstständig 5.600 Euro
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Wo werden die Beiträge zur Risikolebens­versicherung in der Steuerer­klärung eingetragen?

Hast Du schon einmal vor Deiner Steuererklärung gesessen und Dich gefragt, wie Du welche Ausgaben eintragen musst? Damit bist Du nicht alleine. Denn die vielen Felder, Zahlen und umständlichen Formulierungen verunsichern viele Menschen. Aber wenn Du genau weißt, wo Du nach etwas suchen musst, ist es eigentlich ganz einfach.

Bei der Einkommensteuererklärung musst Du immer das Hauptformular – auch Mantelbogen genannt – ausfüllen. Zusätzlich gibt es die "Anlage Vorsorgeaufwand“. Hier kannst Du verschiedene Versicherungsbeiträge eintragen. Beiträge zur Risikolebensversicherung können darin als "weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen" angegeben werden. Die Beiträge zur Risikolebensversicherung gehören in die VZ 2019 Zeile 48.

Steuererklärung 2019

 

Steuererklärung
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Falls Du nicht auswendig weißt, wie viel Du an Beiträgen für die Versicherung gezahlt hast, kannst Du dies der Beitragsbescheinigung der Versicherung entnehmen. Bei manchen Versicherungen bekommst Du diese Bescheinigung automatisch zum Jahreswechsel zugeschickt, bei anderen erhältst Du sie auf Anfrage. Wenn Du keine Bescheinigung bekommen hast, frag einfach bei Deiner Versicherung nach. Der Beleg muss jedoch nur nach Aufforderung durch das Finanzamt eingereicht werden. Später bekommst Du alle Unterlagen zurück.

Alles auf einen Blick!
So kannst Du die Risikolebens­versicherung steuerlich absetzen:

  • Du hast eine Risikolebensversicherung abgeschlossen, die nur im Todesfall zahlt.
  • Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde noch nicht vollständig ausgeschöpft.
  • Du hast die Beiträge zur Risikolebensversicherung in Zeile 48 der Anlage "Vorsorgeaufwand" eingetragen.
  • Du hast die Beitragsbescheinigung von der Versicherung dem Finanzamt eingereicht, sofern diese angefordert wird.

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Achtung, Erbschaftsteuer!

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Die Einkommensteuer ist nicht die einzige Steuer, die im Zusammenhang mit der Risikolebensversicherung von Bedeutung ist. Denn wenn Du stirbst, hinterlässt Du die Versicherungssumme für eine bestimmte Person. Darauf muss zwar keine Einkommensteuer gezahlt werden, jedoch kann Erbschaftsteuer fällig werden. Das ist abhängig davon, wie hoch die Versicherungssumme ist und welche Personen genau im Versicherungsvertrag stehen.

Ab welcher Summe wird die Auszahlung der Risikolebens­versicherung versteuert?

Wenn jemand stirbt und seinen Angehörigen ein Erbe hinterlässt, kann dieses neben Bargeld und Bankkonten auch Besitztümer wie Wohnungen, Häuser, Schmuck oder Autos umfassen. Der gesamte Wert dieses Erbes darf einen bestimmten Betrag nicht übersteigen, sonst musst Du Erbschaftsteuer zahlen. Alles was darunter liegt, wird als Freibetrag bezeichnet und ist steuerfrei.

Erbschaftsteuer
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Die Höhe des Freibetrags richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad:

Steuer-Klasse Erben sind… Freibetrag
I Ehe- und eingetragene Lebenspartner 500.000 Euro
I Kinder, Stief- und Adoptivkinder, Enkelkinder (Waisen) 400.000 Euro
I Enkelkinder 200.000 Euro
I Eltern, Großeltern 100.000 Euro
II Geschwister, Kinder der Geschwister, Stiefeltern, Schwiegerkinder usw. 20.000 Euro
III Nicht verwandte oder „entfernt“ verwandte Erben, z. B. Geschäftspartner 20.000 Euro
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Der Freibetrag wird nur einmal in zehn Jahren gewährt. Wenn Du also in diesem Zeitraum zum wiederholten Male erbst oder Schenkungen erhältst, kann es sein, dass Dein Freibetrag schon (teilweise) aufgebraucht ist.

Im Erbfall gilt grundsätzlich ein besonderer zusätzlicher Versorgungsfreibetrag für Ehegatten/eingetragene Lebenspartner (bis zu 256.000 Euro) und Kinder bis zu einem bestimmten Alter (bis zu 52.000 Euro).

Und wie hoch ist dann die Erbschaftsteuer?

Wenn Erbschaftsteuer anfällt, ist diese ebenfalls abhängig von der Gesamthöhe des Erbes und vom Verwandtschaftsgrad. Sie kann sogar bis zu fünfzig Prozent betragen, wenn Du mit dem Verstorbenen nicht oder nur "entfernt" verwandt bist und das Erbe nach Abzug des Freibetrags sechs Millionen Euro übersteigt.

Auch für Verwandte und bei kleineren Erbsummen kann die Steuer hoch ausfallen. Ein Beispiel: Dein Bruder vererbt Dir ein Haus, ein Auto und Aktien. Alles zusammen hat einen Wert von 780.000 Euro. Weil ihr Geschwister seid, hast Du einen Freibetrag von 20.000 Euro – alles was darüber hinausgeht, musst Du mit einem Steuersatz von dreißig Prozent versteuern.

Aber keine Sorge: Du kannst dafür sorgen, dass möglichst viel von der Versicherungssumme übrigbleibt. Denn nicht jeder muss in jedem Fall auf die Auszahlung einer Risikolebensversicherung Steuern zahlen.

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Wer muss wann Erbschaftsteuer zahlen – und wer nicht?

Wenn Du eine Risikolebensversicherung abschließt, wird dabei grundsätzlich zwischen dem Versicherungsnehmer, dem Beitragszahler, der versicherten Person und dem Begünstigten unterschieden. Das wirkt im ersten Moment vielleicht wie Erbsenzählerei, ist aber sehr wichtig dafür, ob später Erbschaftsteuer fällig wird und wie hoch diese ist.

  • Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner der Versicherung. Das bist Du, wenn Du die Versicherung abschließt und sie auf Deinen Namen läuft.
  • Der Beitragszahler ist derjenige, der die Beiträge für die Versicherung bezahlt. Er sollte auch der Versicherungsnehmer sein, da sonst Schenkungsteuer auf die Beitragszahlung anfallen kann.
  • Die versicherte Person ist die, auf deren Leben die Versicherung läuft. Wenn diese Person stirbt, tritt der Versicherungsfall ein.
  • Der Begünstigte erhält im Versicherungsfall die im Vertrag vereinbarten Leistungen, also die Versicherungssumme.

Bei der Einkommensteuer muss sich der Beitragszahler Gedanken machen, ob und wie er seine Beiträge steuerlich absetzen kann. Die Erbschaftsteuer betrifft dagegen den Begünstigten. Erbschaftsteuer fällt jedoch grundsätzlich auch dann nicht an, wenn Versicherungsnehmer und versicherte Person unterschiedlich sind.

Wer muss wann Erbschaftsteuer zahlen?
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Versicherungs­nehmer = versicherte Person? So fällt regulär Erbschaftsteuer an

Auf den ersten Blick klingt das ganz logisch: In einer Partnerschaft möchtest Du Deinen Partner für den Fall absichern, dass Du stirbst. Also schließt Du als Versicherungsnehmer und versicherte Person eine Risikolebensversicherung ab und gibst Deinen Partner als Begünstigten an. Stirbst Du, erhält Dein Partner die Versicherungssumme. Wenn auch Du abgesichert sein sollst, wenn Dein Partner stirbt, braucht ihr bei dieser Vorgehensweise eine weitere Versicherung. Diese schließt Dein Partner als Versicherungsnehmer und versicherte Person ab und gibt Dich als Begünstigten an. Jeder hat dann seinen eigenen Vertrag und zahlt seine eigenen Beiträge. Wenn einer von euch beiden stirbt, bekommt der jeweils andere die Versicherungssumme aus dem Vertrag des Verstorbenen.

Sobald die geltenden Freibeträge überschritten sind, fällt dann allerdings ganz regulär die volle Erbschaftsteuer an.

Versicherungsnehmer
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Alternative A: Die verbundene Risikolebens­versicherung

Bei dieser Variante, auch Partnertarif genannt, werden zwei Personen in einem gemeinsamen Vertrag abgesichert. Dabei spielt es erst einmal keine Rolle, ob sie verheiratet sind, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben oder einfach nur Geschäftspartner oder Freunde sind. Wichtig für Dich zu wissen ist jedoch: Die Versicherungssumme wird nur einmal ausgezahlt, auch wenn beide gleichzeitig oder nacheinander sterben sollten.

Als Versicherungsnehmer könnt ihr entweder nur einen von euch oder aber euch beide angeben. Und das ist nicht nur eine einfache Formalität – denn wofür ihr euch entscheidet, hat Auswirkungen auf die Höhe der Erbschaftsteuer:

Wenn einer von euch beiden stirbt, bekommt der jeweils andere die Versicherungssumme. Falls der Bezugsberechtigte dann nicht Versicherungsnehmer ist, fällt bei Überschreitung der Freibeträge Erbschaftsteuer auf die gesamte Versicherungssumme an. Falls der Bezugsberechtigte auch einer der Versicherungsnehmer ist, fällt bei Überschreitung der Freibeträge Erbschaftsteuer nur auf die halbe Versicherungssumme an.

Verbundenen Risikolebensversicherung
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Besonders für kinderlose Paare kann die verbundene Risikolebensversicherung sinnvoll sein. Wer Kinder hat, sollte darauf achten, dass die Absicherung nicht zu niedrig ist. Denn wenn beide Elternteile sterben, gibt es nur einen Vertrag – und damit wird auch nur eine Versicherungssumme ausgezahlt. Ist diese zu niedrig angesetzt, kann für die Kinder eine Versorgungslücke entstehen. Das gilt nicht nur, wenn beide Elternteile gleichzeitig sterben, sondern auch wenn einer von euch erst mehrere Jahre nach dem anderen stirbt.

Paare
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Alternative B: Die Über-Kreuz-Versicherung

Bei einer Risikolebensversicherung liegt es für Dich vielleicht nahe, dass Du als Versicherungsnehmer Dein eigenes Leben versicherst. Bei einer Hausrat- oder Haftpflichtversicherung versicherst Du schließlich auch Deinen eigenen Besitz. Die sogenannte Über-Kreuz-Versicherung funktioniert aber anders. Sie ermöglicht es Dir, Dich selbst abzusichern für den Fall, dass Dein Partner stirbt – und umgekehrt.

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Die Voraussetzung dafür ist, dass einer von euch im Vertrag der Risikolebensversicherung als Versicherungsnehmer und Begünstigter angegeben ist, der andere dagegen als versicherte Person. Zum Beispiel könntest Du als Versicherungsnehmer eine Risikolebensversicherung abschließen und die Beiträge bezahlen, als versicherte Person aber Deinen Partner angeben. Dann versicherst Du damit dessen Leben und erhältst die Versicherungssumme, wenn er stirbt. Weil aber Du selbst die Beiträge auf Deinen eigenen Vertrag eingezahlt hast, gilt die Auszahlung bei Todesfall nicht als Erbe und ist damit komplett steuerfrei. Andersherum könnte Dein Partner in seinem Vertrag Dein Leben versichern. Für den Fall, dass ihr beide sterben solltet, könnt ihr so besonders gut für eure Kinder vorsorgen. Diese würden dann beide Versicherungssummen erhalten. Bei den Kindern kann ggf. Erbschaftsteuer anfallen.

Bei dieser Variante sind zwei Verträge notwendig, wodurch jeweils Beiträge anfallen. Das kann teurer sein als eine verbundene Risikolebensversicherung. Im Todesfall kannst Du durch den Wegfall der Erbschaftsteuer dafür eine Menge Geld sparen.

Über-Kreuz-Versicherung
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Alle drei Möglichkeiten im Vergleich*

 

a) Verbundene Risikolebensversicherung (Partnertarif)
Erbschaftsteuer?
Ja, je nach Vertragsgestaltung auf die ganze oder halbe Versicherungssumme
Vorteile
Vorteile
  • Übersichtlich und günstig: ein Vertrag, ein Beitrag
  • Gut geeignet für kinderlose Ehepaare
Nachteil
Nachteile
  • Versicherungssumme wird nur einmal gezahlt (Versorgungslücke für Kinder)
  • Individuelle Versicherungssumme oder Laufzeit für jeden Partner nicht möglich

 

b) Zwei Einzelverträge
Erbschaftsteuer?
Ja, auf die gesamte Versicherungssumme
Vorteile
Vorteile
  • Individuelle Versicherungssumme und Laufzeit für jeden Partner möglich
  • Versicherungssummen werden für jeden Vertrag gezahlt
Nachteil
Nachteile
  • Möglicherweise teurer als Partnertarif
  • Freibetrag bei Erbschaftsteuer für Unverheiratete nur 20.000 Euro

 

c) Über-Kreuz-Versicherung
Erbschaftsteuer?
Nein
Vorteile
Vorteile
  • Individuelle Versicherungssumme und Laufzeit für jeden Partner möglich
  • Eigene Hinterbliebenenvorsorge: keine Erbschaftsteuer
  • Versicherungssummen werden für jeden Vertrag gezahlt
Nachteil
Nachteile
  • Möglicherweise teurer als Partnertarif

 

Weiterführende Informationen zur Risikolebensversicherung mit Partner


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Zusammenfassung

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Die Risikolebensversicherung ist ein wichtiger Schutz für Deine Familie, um sie nach Deinem Tod finanziell abzusichern. Die Beiträge, die Du dafür zahlst, kannst Du eventuell von der Einkommensteuer absetzen. Zwar ist der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen oft schon durch Kranken- und Pflegeversicherungen ausgeschöpft, aber es lohnt sich trotzdem, einen Blick auf Deine Beiträge zu werfen und zu prüfen, ob Du die Beiträge zur Risikolebensversicherung von der Einkommensteuer absetzen kannst.

Steuern sparen
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Auf die Auszahlung im Todesfall kann für Deine Hinterbliebenen Erbschaftsteuer anfallen. Die Über-Kreuz-Versicherung bietet jedoch die Möglichkeit, dass für die Risikolebensversicherung keine Erbschaftsteuer anfällt. Ob das sinnvoll ist oder ob ihr lieber auf eine andere Lösung zurückgreift, könnt ihr individuell entscheiden. Eine Beratung durch einen starken Versicherer wie die Allianz kann Dir helfen, die passende Risikolebensversicherung für Dich zu finden.

Disclaimer
Alle Aussagen und Informationen, die Du auf dieser Seite findest, beruhen auf der Gesetzeslage mit Stand Januar 2020 und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für Änderungen zu einem späteren Zeitpunkt übernehmen wir keine Gewähr. Informiere Dich in Deinem Einzelfall bitte bei einem Rechtsanwalt oder Steuerberater – unsere Internetseite kann eine Beratung nicht ersetzen. Haftungsansprüche können aus der vorgenommenen Darstellung der Rechts- und Steuerlage nicht abgeleitet werden.

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