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Welche Möglichkeiten gibt es? Und welche passt am besten zu Euch?

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Mit einer Risikolebensversicherung kannst Du dafür sorgen, dass Deine Lieben finanziell abgesichert sind, wenn Dir mal etwas zustoßen sollte. Doch was, wenn beispielsweise beide Partner berufstätig sind? Macht dann eine für jeden Sinn?

Gerade wenn Kinder oder ein Hausbau im Spiel sind, wird es für den hinterbliebenen Partner schwierig werden, die gemeinsam eingegangenen Verpflichtungen alleine zu erfüllen. Und auch sonst gilt: Sind mit einer Todesfallabsicherung durch Risikolebensversicherungen beide Partner berücksichtigt, müssen Hinterbliebene in einer ohnehin schon schwierigen Situation nicht auch noch auf den etablierten Lebensstandard verzichten.

Dabei gibt es für Dich und Deinen Partner drei Möglichkeiten, von denen alle ihre Vor- und Nachteile haben:

  • 1. Zwei separate Risikolebensversicherungen
  • 2. Die „Über-Kreuz“-Versicherung
  • 3. Die verbundene Risikolebensversicherung (Partnertarif)
  • Im Überblick: Die drei Möglichkeiten der Absicherung für Partner über Risikolebensversicherungen
  • Weitere Tipps für Paare und Familien

Du möchtest Dich persönlich zu einer Risikolebensversicherung der Allianz beraten lassen? Über dieses Kontaktformular findest du einen Allianz-Ansprechpartner.

Vorteile_Nachteile
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1. Zwei separate Risikolebensversicherungen

So wie Du eine Risikolebensversicherung abschließen kannst, um Deinen Partner für den Fall Deines Todes abzusichern, kann dies Dein Partner zu Deiner Absicherung tun. Entscheidet Ihr Euch für diese Variante, schließt jeder von Euch einen eigenen Vertrag ab, in dem er selbst Versicherungsnehmer sowie versicherte Person ist und der andere der Begünstigte. Wenn einer von Euch beiden innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit stirbt, erhält der jeweils andere die Versicherungssumme aus dem Vertrag des Verstorbenen. Der Vertrag des Hinterbliebenen läuft weiter. Dieser kann seinen Vertrag dann entweder kündigen oder aber auch eine andere Person als Begünstigten einsetzen.

Weil die beiden Versicherungsverträge sozusagen unabhängig voneinander abgeschlossen werden, stehen Euch auch alle Möglichkeiten und Leistungen zweier Risikolebensversicherungen zur Verfügung. Die beiden Einzelverträge sind in der Vertragsgestaltung dabei flexibel.

Zwei separate Verträge
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Welche Vor- und Nachteile haben zwei separate Risikolebens­versicherungen?

+ Die Versicherungssumme kann zweimal ausgezahlt werden: Stirbt einer von Euch, erhält der andere die Versicherungssumme aus dessen Vertrag. Der Vertrag des hinterbliebenen Partners wird dadurch nicht beendet. Dieser kann den Vertrag dann entweder kündigen oder aber auch eine andere Person als Begünstigten einsetzen. Solltet Ihr beide gleichzeitig sterben, wird die volle Versicherungssumme aus beiden Verträgen für Eure Erben zur Verfügung gestellt.

+ Jeder Vertrag kann individuell ausgestaltet werden: Jeder von Euch kann die Versicherungssumme und Laufzeit für seinen eigenen Vertrag individuell wählen. Ist Euer Verdienst oder Alter beispielsweise sehr unterschiedlich, könnt Ihr unabhängig vom Vertrag des anderen die passenden Werte für die Versicherungssumme oder Laufzeit festlegen.

+ Bei einer Trennung lässt sich der Begünstigte ändern: Ganz gleich ob Trennung oder Scheidung: Sofern kein unwiderrufliches Bezugsrecht ausgesprochen wurde, kann der Versicherungsnehmer den Begünstigten seines Vertrages jederzeit ändern. Wurde ein unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt, kann der Begünstigte nur mit dessen Einwilligung geändert werden.

- Keine Vermeidung der Erbschaftsteuer: Die Erbschaftsteuer auf die Auszahlung der Versicherungssumme fällt bei zwei Einzelverträgen in vollem Umfang an, sobald der geltende Freibetrag überschritten ist. Insbesondere, wenn Du nicht mit Deinem Partner verheiratet bist, spielt das eine große Rolle. Denn während für Ehepaare (und eingetragene Lebenspartner) Freibeträge von 500.000 Euro gelten, liegt der Freibetrag für unverheiratete Paare bei nur 20.000 Euro.

- Versicherungsbeiträge für zwei Verträge fallen an: Zwei einzelne Verträge können zum Beispiel teurer sein als eine gemeinsame Partnerversicherung.

Für wen sind zwei separate Einzelverträge sinnvoll?

Wenn Du und Dein Partner jeweils eine Risikolebensversicherung abschließen wollt, die genau zu Euch passt, habt Ihr mit zwei separaten Einzelverträgen die maximale Flexibilität. Für Ehepaare mit Kindern sind zwei Einzelverträge ebenfalls sinnvoll. Denn für den Fall, dass beide Elternteile sterben, fallen zwei Auszahlungen an – eine pro Risikolebensversicherungsvertrag.

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2. Die „Über-Kreuz“-Versicherung

Bei einer „Über-Kreuz“-Versicherung handelt es sich um zwei Versicherungsverträge, die auf eine ganz bestimmte Art und Weise aufgesetzt werden: Während Du bei der klassischen Variante in der Regel eine Risikolebensversicherung auf Dein eigenes Leben abschließt, um Deinen Partner finanziell abzusichern, sicherst Du bei der „Über-Kreuz“-Variante stattdessen Dich selbst finanziell ab, für den Fall, dass Dein Partner stirbt. Damit Ihr beide geschützt seid, macht Dein Partner dasselbe.

In Deinem Versicherungsvertrag bist Du daher als Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Begünstigter angegeben, Dein Partner als versicherte Person. Im Versicherungsvertrag Deines Partners ist es umgekehrt. Diese spezielle „Über-Kreuz“-Variante führt dazu, dass Erbschaftsteuer nur anfällt, wenn beide Partner gleichzeitig sterben sollten. Dann erhalten die jeweiligen Erben die Auszahlung und es gelten die üblichen Freibeträge.

Zwei Kreuz Verträge
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Welche Vor- und Nachteile hat die „Über-Kreuz“-Versicherung?

+ Es fällt in der Regel keine Erbschaftsteuer an: Stirbt Dein Partner, erhältst Du durch die spezielle „Über-Kreuz“-Konstellation die Versicherungssumme nicht aus dem Vertrag Deines Partners, sondern aus Deinem eigenen Vertrag. Damit gilt die Auszahlung nicht als Erbe, sodass keine Erbschaftsteuer anfällt. Dasselbe gilt, wenn Du stirbst, für Deinen Partner. Nur im oben erwähnten Fall des gleichzeitigen Todes beider Partner kann bei Überschreitung der Freibeträge Erbschaftsteuer anfallen.

+ Die Versicherungssumme kann zweimal ausgezahlt werden: Die spezielle „Über-Kreuz“-Versicherung bietet Euch die Leistung aus zwei Versicherungsverträgen: Stirbt einer von Euch, erhält der andere eine Todesfallleistung. Sterbt Ihr beide, erhalten Eure Erben die Versicherungssummen aus beiden Verträgen.

+ Jeder Vertrag kann individuell ausgestaltet werden: Für jeden Vertrag könnt Ihr unterschiedliche Versicherungssummen und Laufzeiten festlegen. So lassen sich die beiden Risikolebensversicherungen zum Beispiel flexibel an Euren Absicherungsbedarf anpassen.

- Bei einer Trennung kann eine Anpassung schwierig sein: Besteht nach einer Trennung der Wunsch, die bisherige „Über-Kreuz“-Konstellation anzupassen und einen neuen Partner abzusichern, gibt es eine Möglichkeit: Die Versicherungsnehmer-Eigenschaft kann nach einer Trennung auf die versicherte Person übertragen werden. Voraussetzung ist aber, dass der bisherige Versicherungsnehmer der Übertragung zustimmt. Der neue Versicherungsnehmer kann dann die begünstigte Person frei wählen.

- Versicherungsbeiträge für zwei Verträge fallen an: Für eine „Über-Kreuz“-Versicherung müssen zwei Risikolebensversicherungen abgeschlossen werden. Dies kann teurer sein, als ein Partnertarif, bei dem Ihr nur einen gemeinsamen Vertrag abschließt. Dafür wird beim Partnertarif aber auch nur eine Todesfallleistung fällig.

Für wen ist eine „Über-Kreuz“-Versicherung sinnvoll?

Eine „Über-Kreuz“-Versicherung eignet sich insbesondere in Fällen, in denen ansonsten hohe Abzüge durch die Erbschaftsteuer anfallen würden. Das kann zum Beispiel bei unverheirateten Paaren der Fall sein, denen nur geringe Freibeträge von 20.000 Euro zur Verfügung stehen. Auch für verheiratete Paare, die mit einer hohen Erbschaft und damit einer Überschreitung des Freibetrags von 500.000 Euro rechnen, kann die Variante interessant sein.

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3. Die verbundene Risikolebens­versicherung (Partnertarif)

Was ist eine verbundene Risikolebens­versicherung?

Bei dieser Variante handelt es sich um einen gemeinsamen Versicherungsvertrag für zwei Personen, mit dem sich diese gegenseitig absichern. Sie wird daher auch als „Partnertarif“, „Partner-Risikolebensversicherung“ oder „Risikolebensversicherung auf Gegenseitigkeit“ bezeichnet. Beide Partner sind darin jeweils als versicherte Person und als Bezugsberechtigter aufgeführt. Als Versicherungsnehmer könnt Ihr entweder nur einen von Euch oder Euch beide angeben. Das hat unterschiedliche Auswirkungen auf die Höhe der gegebenenfalls anfallenden Erbschaftsteuer. Details findest Du bei den Vor- und Nachteilen.

Stirbt einer von Euch innerhalb der Vertragslaufzeit, erhält der andere die vereinbarte Versicherungssumme. Danach endet der Vertrag automatisch. Das bedeutet, die Versicherungssumme wird nur einmal gezahlt, auch wenn Ihr beide gleichzeitig sterben solltet.

 

Vertrag Partnertarif
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Welche Vor- und Nachteile hat die verbundene Risikolebens­versicherung?

+ Ein gemeinsamer Vertrag kann günstiger sein: Weil es nur eine Todesfallleistung gibt, kann die verbundene Risikolebensversicherung günstiger sein als zwei separate mit der gleichen Absicherungshöhe für jeden Partner.

+ Die Höhe der Erbschaftsteuer ist abhängig von der Vertragskonstellation: Bei der verbundenen Risikolebensversicherung könnt Ihr entweder einen oder beide von Euch als Versicherungsnehmer eintragen. Sinnvoll ist es, beide Partner einzutragen und die Beiträge jeweils hälftig zu bezahlen, zum Beispiel indem Ihr ein Gemeinschaftskonto nutzt. Denn so gehört dem hinterbliebenen Partner der Versicherungsvertrag jeweils zur Hälfte selbst. So muss im Todesfall nur auf die halbe Versicherungssumme Erbschaftsteuer gezahlt werden, wenn die Freibeträge überschritten wurden. Die andere Hälfte gilt nicht als Erbe. Wenn dagegen nur ein Partner Versicherungsnehmer ist und dieser verstirbt, gilt die gesamte Auszahlungssumme für den anderen Partner als Bezugsberechtigten als Erbe. Dementsprechend fällt auch auf die gesamte Auszahlungssumme bei Überschreitung der Freibeträge Erbschaftsteuer an.

- Die Versicherungssumme wird nur einmal ausgezahlt: Eine Besonderheit besteht darin, dass die Versicherungssumme nur einmal ausgezahlt wird – auch wenn Ihr beispielsweise beide gleichzeitig bei einem Autounfall versterben solltet. Die Versicherung erlischt, sobald die Versicherungssumme für den zuerst verstorbenen Partner ausgezahlt wurde. Sollen mit der Risikolebensversicherung zum Beispiel auch Eure Kinder abgesichert werden, kann im Todesfall beider Elternteile der Schutz zu gering sein.

- Die Vertragsdaten sind für beide Partner zwangsläufig gleich: Der gemeinsame Versicherungsvertrag bietet weniger Spielraum für eine individuelle Ausgestaltung. Denn für beide Versicherungsnehmer gelten dieselben Vertragsdaten, was Laufzeit und Versicherungssumme betrifft. Verdient beispielsweise einer von Euch bedeutend weniger als der andere, ist er möglicherweise auf eine größere Versicherungsleistung angewiesen. Dies kann aber nur mit zwei einzelnen Risikolebensversicherungen abgebildet werden, nicht mit dem Partnertarif.

- Bei einer Trennung sind Vertragsanpassungen schwieriger: Auch im Nachhinein ist diese Variante eher unflexibel: Wenn beide Partner Versicherungsnehmer und damit Vertragspartner sind, müssen diese grundsätzlich sämtliche Vertragshandlungen gemeinsam vornehmen. So kann nach einer Trennung der Vertrag beispielsweise auch nur gekündigt werden, wenn beide Partner zustimmen. Sofern nur ein Partner Versicherungsnehmer ist, kann dieser Vertragsanpassungen wie zum Beispiel die Kündigung des Vertrags ohne Zustimmung des anderen Partners vornehmen.

Für wen ist die verbundene Risikolebensversicherung sinnvoll?

Diese macht dann Sinn, wenn beide Partner ein ähnliches Absicherungsniveau benötigen und nach dem Tod eines Partners kein weiterer Todesfallschutz benötigt wird. Klassischerweise sichern sich daher zum Beispiel Geschäftspartner oder Ehepartner ohne Kinder, aber mit ähnlicher Einkommenshöhe damit ab. Auch für Paare, die ein gemeinsames Darlehen absichern möchten, kann der gemeinsame Versicherungsvertrag sinnvoll sein.


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Im Überblick: Die drei Möglichkeiten der Absicherung für Partner über Risikolebens­versicherungen

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Ob Geschäftspartner, Ehepartner oder Lebenspartner: Wenn Ihr Euch mit einer Risikolebensversicherung gegenseitig absichern möchtet, stehen Euch drei verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl. Hier siehst Du deren Eigenschaften sowie die Vor- und Nachteile einmal im Überblick.

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So könnten die Verträge für Deinen Partner und Dich aussehen:

Übersicht: Vor- und Nachteile


Und das sind die Vor- und Nachteile:

Übersicht: Vor- und Nachteile

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Welche Risikolebens­versicherung passt zu Dir und Deinem Partner?

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Eine Risikolebensversicherung lässt sich individuell an Eure Lebensumstände anpassen. Denn Ihr könnt nicht nur entscheiden, ob Ihr einen gemeinsamen Vertrag, zwei separate Verträge oder zwei Verträge in „Über-Kreuz“-Konstellation bevorzugt. Die Versicherungssumme und Laufzeit könnt Ihr ebenfalls individuell bestimmen. Dabei hilft Euch auch eine Beratung durch Euren gewünschten Versicherer.

Tipps für Familien bzw. Paare mit Kindern

Wenn Ihr nicht nur Euch gegenseitig, sondern auch Eure Kinder finanziell mit absichern möchtet, ist meist eine Lösung sinnvoll, bei der Ihr beide jeweils einen Vertrag abschließt. So sind Eure Kinder auch dann gut geschützt, wenn Euch beiden gleichzeitig oder nacheinander etwas zustoßen sollte. Denn dann erfolgt pro Vertrag eine Todesfallleistung. Sofern Ihr verheiratet seid, könnten zwei separate Verträge Euch eine besonders individuelle und flexible Lösung bieten, da zum Beispiel Laufzeit und Versicherungssumme unterschiedlich festgelegt werden können. Für unverheiratete Paare mit Kindern bietet sich gegebenenfalls eine „Über-Kreuz“-Versicherung an, da diese aus den oben genannten Gründen steuerlich vorteilhaft ist. Letztendlich ist das aber immer eine individuelle Entscheidung.

Versicherungssumme und Laufzeit könnt Ihr bei beiden Lösungen mit zwei Verträgen individuell pro Partner festlegen. Welche Höhe sinnvoll ist, hängt dabei von verschiedenen Einflussfaktoren ab, beispielsweise Eurem persönlichen Jahreseinkommen sowie den abzusichernden Personen. Zum Beispiel benötigt eine Familie mit Kleinkindern meist eine größere Summe als eine Familie mit älteren Kindern. Eure Familie sollte mindestens so lange geschützt sein, bis die Kinder selbst in der Lage sind eigenes Geld zu verdienen. Lasst Euch am besten ausführlich beraten.

Wenn Ihr Euch für die Zukunft eventuell weitere Kinder wünscht oder über den Kauf eines Hauses nachdenkt, kann es zudem sinnvoll sein, dass Eure Verträge eine Option zur Erhöhung der Versicherungssumme enthalten. So könnt Ihr den Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung erhöhen, wenn sich Eure Familie um ein weiteres Mitglied vergrößert oder Ihr einen Immobilienkredit aufnehmt.

Familie mit Kindern
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Tipps für unverheiratete Paare ohne Kinder

In einer nichtehelichen Partnerschaft besteht auch ohne Kinder oder außergewöhnliche finanzielle Verpflichtungen besonderer Bedarf, sich gegenseitig für den Todesfall abzusichern. Denn eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenkasse steht dem Partner nicht zu.

Entscheidet Ihr Euch für die gegenseitige Absicherung durch eine Risikolebensversicherung kann ein Kriterium die Erbschaftsteuer sein. Denn die Freibeträge für die Erbschaftsteuer liegen für Euch bei gerade einmal 20.000 Euro. Aus dieser Perspektive bietet sich eine „Über-Kreuz“-Versicherung an. Eine verbundene Risikolebensversicherung hingegen könnte der Favorit sein, wenn Ihr nur eine Auszahlung benötigt und auch nur einen Beitrag zahlen möchtet.

Familie ohne Kinder
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Wenn Du mehr über die Erbschaftsteuer erfahren möchtest und Dich auch für die steuerliche Absetzbarkeit der Versicherungsbeiträge interessierst, erhältst Du hier umfassende Informationen zum Thema Risikolebensversicherung und Steuern.

Disclaimer

Alle Aussagen und Informationen, die Du auf dieser Seite findest, beruhen auf der Gesetzeslage mit Stand Januar 2020 und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für Änderungen zu einem späteren Zeitpunkt übernehmen wir keine Gewähr. Informiere Dich in Deinem Einzelfall bitte bei einem Rechtsanwalt oder Steuerberater – unsere Internetseite kann eine Beratung nicht ersetzen. Haftungsansprüche können aus der vorgenommenen Darstellung der Rechts- und Steuerlage nicht abgeleitet werden.

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