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Gibt es eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung?

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Bestimmt hast auch Du schon darüber nachgedacht, eine Risikolebensversicherung abzuschließen. Denn Du möchtest, dass deine Angehörigen abgesichert sind, wenn Dir mal etwas zustoßen sollte. Das ist jedoch mit einer Gesundheitsprüfung verbunden. Und was, wenn Du bereits gesundheitliche Probleme hast? Eine chronische Erkrankung? Eine schwere Operation im letztem Jahr? Ist eine Gesundheitsprüfung dann ein Problem?

Eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung gibt es nicht – und das aus gutem Grund. Hier erfährst du…

  • warum eine Gesundheitsprüfung so wichtig ist
  • was bei der Gesundheitsprüfung passiert und tatsächlich abgefragt wird
  • warum falsche Angaben zur eigenen Gesundheit keine Lösung sind
  • wann eine vereinfachte Gesundheitsprüfung möglich ist
  • wann keine Gesundheitsprüfung notwendig ist
  • welche anderen Todesfallabsicherungen ohne Gesundheitsprüfung es gibt

Du möchtest in einem persönlichen Gespräch klären, ob Deine Vorerkrankungen für den Abschluss einer Risikolebensversicherung bei der Allianz relevant sind? Einen Ansprechpartner der Allianz kannst du über dieses Kontaktformular finden.


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Warum sind Gesundheits­fragen für alle so wichtig?

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Manche Menschen würden gern eine RLV ohne Gesundheitsprüfung abschließen. Das liegt möglicherweise daran, dass sie einen hohen Aufwand befürchten oder Angst haben, dass sie am Ende nicht in die Versicherung aufgenommen werden. Aber: Wenn es eine ohne Gesundheitsprüfung gäbe, müssten die Beiträge um ein Vielfaches höher sein als sie es heute sind.

Warum ist das so? Dank der Gesundheitsfragen kann der Anbieter Dir einen Beitrag anbieten, der zu Deinem Risiko passt. Wenn Du gesund bist, zahlst Du in der Regel weniger, als wenn Du bereits Erkrankungen wie Multiple Sklerose hast. Die so kalkulierten Beiträge sind im Durchschnitt viel günstiger, als sie es ohne Gesundheitsprüfung wären.

Denn wenn es keine Prüfung gäbe, könnte der Anbieter das Risiko nicht mehr richtig einschätzen. Es wäre nicht mehr kalkulierbar. Als Folge würde der Schutz der Hinterbliebenen schnell unbezahlbar werden. Ohne Gesundheitsprüfung gäbe es in der Risikolebensversicherung nur einen teuren Einheitstarif für alle.

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Was passiert in der Gesundheits­prüfung? Und was wird dabei abgefragt?

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Keine Angst vor der Gesundheits­prüfung!

Das Wort „Gesundheitsprüfung“ klingt für Dich vielleicht nach Aufwand, nach Mühe, nach Krankenhaus und Arzt. Tatsächlich geht es bei den meisten Anträgen aber lediglich darum, einige Gesundheitsfragen zu beantworten. Bei einigen Versicherern geht das sogar ganz einfach online.

So wird in der Gesundheitsprüfung zum Beispiel danach gefragt, mit welchen Krankheiten, gesundheitlichen Störungen und sonstigen Beschwerden Du innerhalb der letzten drei bzw. fünf Jahre in ärztlicher Behandlung oder Beratung warst. Etwaige Krankenhausaufenthalte musst Du in der Regel für die letzten zehn Jahre angeben. Folgenfrei ausgeheilte Erkrankungen oder abgeschlossene Behandlungen außerhalb dieses Zeitraums brauchst Du für die Gesundheitsprüfung nicht anzugeben. Dazu kommen einige einfache Fragen zu Deinem Beruf, Deinen Hobbies und Deinem allgemeinen Lebensstil. Zum Beispiel wirst Du gefragt werden, ob Du Raucher bist oder Risikosportarten wie Fallschirmspringen oder Downhill-Biking betreibst.

Erst wenn die Gesundheitsprüfung ergibt, dass Vorerkrankungen bestehen, wird der Versicherer genauer nachfragen. In manchen Fällen wird dann Dein behandelnder Arzt um eine medizinische Einschätzung gebeten. Auf diese Weise versucht der Versicherer herauszufinden, ob Deine Erkrankung für die Bewertung relevant ist. Viele Erkrankungen stehen dem Versicherungsschutz nämlich gar nicht im Weg.

Diese Bereiche sind für den Antrag einer Risikolebens­versicherung relevant

Erkrankungen in u.a. folgenden Bereichen sind für Deinen Versicherungsschutz wichtig. Du wirst deshalb im Antrag (oder bei den Gesundheitsfragen) danach gefragt werden.
 

Risikoprüfung

Wenn bei Dir eine Erkrankung in einem dieser Bereiche vorliegt, bedeutet das aber nicht gleich, dass ein Abschluss nicht in Frage kommt. Wenn Du zum Beispiel Neurodermitis hast, hat das keinerlei Auswirkungen auf deinen Versicherungsschutz. Und auch wer an Heuschnupfen oder bspw. einer von vielen anderen Allergien leidet, braucht in der Regel keine Auswirkungen zu befürchten. Andere chronische Erkrankungen wie eine chronische Mandelentzündung, chronische Rückenschmerzen oder eine leichte Schilddrüsenunterfunktion sind in den meisten Fällen ebenfalls kein Problem.

Weitere Beispiele:

In der Regel problemlos versicherbar Vermutlich eingeschränkt versicherbar Vermutlich nicht versicherbar
Heuschnupfen Mittelschweres Asthma Lungenembolie
Migräne Leicht- und mittelgradige Depression Chronisches Nierenversagen
Blasenentzündung Bluthochdruck Kehlkopftumor


Diese Krankheiten sind in der Gesundheits­prüfung nicht relevant

Einige Erkrankungen zählen auch als unkritisch und müssen in der Gesundheitsprüfung bei den meisten Versicherern gar nicht angegeben werden:

  • Erkältungskrankheiten, die folgenlos ausgeheilt sind (Schnupfen, Hals- oder Nebenhöhlenentzündung, Kehlkopf- oder Luftröhrenentzündung, grippaler Infekt)
  • Magen-, Darm- und Harnwegsinfekte, die folgenlos ausgeheilt sind
  • Atemwegsallergien und Lebensmittelunverträglichkeiten
  • Über-/Unterfunktion der Schilddrüse
  • Pilzerkrankungen (Fußpilz, Nagelpilz)
  • Zahnerkrankungen

Auch wenn Du aus folgenden Gründen von einem Arzt untersucht bzw. beraten wurdest oder im Krankenhaus warst, musst Du das bei den meisten Versicherern nicht angeben:

  • Sportverletzungen, die ohne Folgen ausgeheilt sind
  • Operationen ohne Komplikationen und Folgen an Blinddarm, Mandeln oder Nasenscheidewand
  • Vorsorgeuntersuchungen, bei denen keine Erkrankung festgestellt wurde (Hautkrebsvorsorge, gynäkologische Vorsorgeuntersuchung)
  • Schwangerschaft oder Geburt


Weitere Angaben in der Gesundheits­prüfung

Weil weitere Faktoren Deine Gesundheit oder Lebenserwartung beeinträchtigen könnten, werden auch diese geprüft:

Raucher oder Nichtraucher? Raucher haben eine durchschnittlich geringere Lebenserwartung als Nichtraucher. Sie zahlen daher auch mehr. Wenn Du bereits vor über einem Jahr mit dem Rauchen aufgehört hast, kannst Du aber bereits als Nichtraucher gelten und von niedrigeren Beiträgen profitieren.

Betreibst Du Risikosportarten? Übst Du eine extreme Sportart aus, kann Dein Verletzungs- oder Sterberisiko stark erhöht sein. Als extrem gilt eine Sportart zum Beispiel bei außerordentlich hohen körperlichen Belastungen (z.B. Boxwettkämpfe, Tiefseetauchen) oder starken Beschleunigungskräften (z.B. Fallschirmspringen, Flugsport, Autorennen).

Was passiert in der Gesundheitsprüfung

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Was passiert, wenn man die Gesundheits­fragen falsch beantwortet?

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Wer Vorerkrankungen hat, könnte vielleicht auf den Gedanken kommen, es mit den Antworten bei der Gesundheitsprüfung nicht so genau zu nehmen. Doch falsche Angaben zu machen oder Erkrankungen zu verschweigen kann unangenehme Folgen haben. Im schlimmsten Fall stehen die Hinterbliebenen eines Tages ohne den erwarteten Schutz da. Denn es kann sein, dass der Versicherer wegen der falschen Gesundheitsangaben vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen kann und deshalb nicht zahlen muss!

Grundsätzlich ist jeder Antragsteller dafür verantwortlich, dass er die Gesundheitsfragen umfassend, ehrlich und richtig beantwortet. Allerdings macht man falsche Angaben oft gar nicht absichtlich. An manche Erkrankungen erinnert man sich vielleicht einfach nicht mehr richtig. Wenn Du unsicher bist, ob Du Dich an alle Erkrankungen richtig erinnerst oder vielleicht doch eine Gesundheitsfrage falsch beantworten könntest, ist das aber kein Problem. Dann helfen Dir Deine Ärzte weiter.

  • Alle Ärzte können anhand der Behandlungsunterlagen Auskunft über Diagnosen und Erkrankungen der Vergangenheit geben.
  • Bei den gesetzlichen Kassen kann man sogar eine Übersicht über die Erkrankungen und Krankenhausaufenthalte der letzten 18 Monate anfordern sowie über die Zeiten von Arbeitsunfähigkeit. Privatversicherte finden die Diagnosen auch auf ihren Arztrechnungen.

Abgefragt werden in der Regel nur die Arztbesuche der letzten drei bzw. fünf Jahre und die stationären Aufenthalte der letzten zehn Jahre. Folgenfrei ausgeheilte Erkrankungen oder abgeschlossene Behandlungen aus der Zeit davor musst Du nicht angeben.


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In welchen Fällen ist eine verkürzte Gesundheits­prüfung möglich?

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Grundsätzlich gilt: Gesundheitsprüfung ist nicht gleich Gesundheitsprüfung. Die Gesundheitsfragen unterscheiden sich bei den verschiedenen Versicherungen und nach Personengruppen. Außerdem spielt es eine Rolle, warum oder in welcher besonderen Lebenssituation Du die Risikolebensversicherung abschließen willst. Bei einem Allianz Vermittler gibt es zum Beispiel für die Risikolebensversicherungen der Allianz mit Ausnahme der RisikoLebensversicherung für Diabetiker in folgenden Fällen eine verkürzte Gesundheitsprüfung:

Du hast gerade eine Wohnung gekauft oder ein Haus gebaut?

Vielleicht möchtest Du die Risikolebensversicherung abschließen, um ein Hypothekendarlehen abzusichern. Dann ist diese ohne Gesundheitsprüfung zwar immer noch nicht möglich, aber bei Versicherungsabschluss müssen nur wenige Gesundheitsfragen beantwortet werden. Du musst nur bestätigen, dass Du keine schwerwiegenden Erkrankungen hast. Eine weitere Voraussetzung ist, dass Du höchstens 45 Jahre alt bist. Bis zu einer Versicherungssumme in Höhe von 500.000 Euro, inklusive Vorversicherungen, reicht dann eine kürzere Gesundheitsprüfung aus, um abzuschließen.

Du bist Arzt und planst eine Praxis zu gründen oder eine bestehende Praxis zu übernehmen?

Bei der Gründung oder Übernahme einer Praxis können hohe Kosten anfallen. Wer dabei auf einen Kredit angewiesen ist, kann diesen mit einer RLV absichern. Dann reicht bis zu einer Versicherungssumme von 500.000 Euro, inklusive Vorversicherungen, ebenfalls eine kürzere Gesundheitsprüfung aus. Die Voraussetzung ist, dass Du noch nicht älter als 45 Jahre alt bist.

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In welchen Fällen ist keine (erneute) Gesundheits­prüfung notwendig?

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Bei gesundheitlichen Veränderungen

Wenn sich Dein Gesundheitszustand während der Vertragslaufzeit ändert, hat dies keinen Einfluss. Nach Vertragsabschluss sind keine erneuten Gesundheitschecks vorgesehen. Du musst Deine Versicherung auch nicht über Veränderungen seit der Gesundheitsprüfung informieren. Eine Ausnahme besteht nur, wenn Du vom Nichtraucher zum Raucher wirst. Dies musst Du melden.

Bei Verlängerungs­optionen

Je nach Versicherer und Tarif ist es möglich, die Vertragslaufzeit um einen bestimmten Zeitraum zu verlängern, ohne dass Deine Gesundheit erneut überprüft wird. Meist kannst Du eine solche Verlängerungsoption einmal in Anspruch nehmen und so beispielsweise die ursprünglich vereinbarte Laufzeit verdoppeln.

Bei Erhöhungsoptionen

Wenn Du bereits eine Risikolebensversicherung besitzt, kannst Du deren Versicherungssumme unter bestimmten Voraussetzungen ohne eine weitere Gesundheitsprüfung erhöhen. Das funktioniert dank der Erhöhungsoptionen (sogenannte Nachversicherungsgarantie): Mit ihnen kannst Du in vielen Fällen eine verbesserte Vorsorge auch ohne neuen Vertrag erhalten. Möglich ist eine solche Erhöhung häufig dann, wenn bestimmte Lebensereignisse eintreten. Dazu gehören:

  • Hochzeit
  • Geburt oder Adoption eines Kindes
  • Start ins Berufsleben
  • Beginn einer selbstständigen Tätigkeit
  • Kauf einer Immobilie


Wann genau Du die notwendigen Voraussetzungen erfüllst und welche Erhöhungsoptionen es noch gibt, kannst Du bei Deinem Versicherer erfragen.

Bei der Allianz kannst Du die Versicherungssumme Deiner Risikolebensversicherung entweder ohne Angabe eines Grundes (anlassunabhängig) in den ersten fünf Versicherungsjahren oder bei verschiedenen Anlässen unter bestimmten Voraussetzungen und innerhalb eines gewissen Rahmens nachträglich erhöhen. 

Wenn Du die Versicherungssumme dann gegen einen Mehrbeitrag erhöhst, spielt es keine Rolle, wie sich Dein Gesundheitszustand seit dem Vertragsschluss eventuell verändert oder gar verschlechtert hat. Du musst eine neu aufgetretene Erkrankung weder nachmelden, noch hindert sie Dich daran, die Versicherungssumme aufzustocken. Der gute Gesundheitszustand bei Vertragsschluss wird sozusagen für die Vertragslaufzeit „eingefroren“.

Hochzeit

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Gibt es Alternativen zur Risikolebens­versicherung ohne Gesundheits­prüfung? Was ist denn mit der Sterbegeld­versicherung?

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Wenn Du nicht sicher bist, ob die Risikolebensversicherung das Richtige für Dich ist – aufgrund der Gesundheitsprüfung oder aus anderen Gründen – kannst Du auch über andere Möglichkeiten nachdenken. Manche Leute entscheiden sich beispielsweise für eine Sterbegeldversicherung. Eine Sterbegeldversicherung ist keine Versicherung, um Deine Hinterbliebenen abzusichern. Du kannst sie damit aber zumindest finanziell entlasten. Denn die Versicherung übernimmt die Kosten für Deine Bestattung. Wie genau das aussieht, unterscheidet sich je nach Versicherer.

Bei der Allianz kannst Du damit zum Beispiel die Bestattung ganz nach Deinen Wünschen regeln. Zusätzlich bietet sie Dir weitere Serviceleistungen und ist damit sogar mehr als eine reine Sterbegeldversicherung. Abschließen kannst Du sie im Alter von 40 bis 80 Jahren. Hast Du Dich allerdings für eine laufende, lebenslange Beitragszahlung entschieden, ist das Eintrittsalter auf 75 Jahre begrenzt. Eine Gesundheitsprüfung ist bei dieser Art von Todesfallabsicherung nicht notwendig.

Wie findet man eine passende Risikolebens­versicherung?

Eine RLV ist eine gute und vergleichsweise günstige Absicherung für die Angehörigen und es gibt sie in verschiedenen Varianten. Wichtig ist, dass Du für Dich die richtige findest. Nur so kannst Du den Schutz bekommen, der für Deine eigene Situation passend ist. Du solltest deshalb unter anderem darauf achten:

  • eine ausreichend hohe Versicherungssumme: Das Geld muss reichen, um das wegfallende Einkommen des Verstorbenen zu ersetzen oder eventuell ein Darlehen zurückzuzahlen.(Wie hoch sollte meine Versicherungssumme sein?)
  • die richtige Laufzeit: Sie sollte in der Regel so lange laufen, bis die Kinder die Ausbildung abgeschlossen haben oder zum Beispiel eine damit abgesicherte Baufinanzierung abgeschlossen ist. (Eignet sich die Risikolebensversicherung als Absicherung für die Baufinanzierung?)
  • die Flexibilität: Die Versicherung sollte sich dem Leben des Versicherten anpassen, zum Beispiel mit einer Dynamik, die die Versicherungssumme regelmäßig anpasst oder mit der Möglichkeit, die Versicherungssumme nachträglich zu erhöhen. Die Allianz bietet Dir hierfür die Erhöhungsoptionen.

Einfach ausprobieren!

Wer lange vergeblich nach einer Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung gesucht hat, gibt vielleicht auf und verzichtet auf eine Absicherung der Hinterbliebenen. Das ist aber ein großer Fehler. Denn ohne stehen die Angehörigen im Ernstfall ohne finanzielle Mittel da. Und das im Moment der größten Trauer und Unsicherheit.

Was Du wissen solltest: Die Gesundheitsprüfung ist kein Grund, besorgt zu sein. So kann ein starker Versicherer wie die Allianz in den meisten Fällen helfen, die passende Risikolebensversicherung zu finden. In 2022 war in rund 98 von 100 Fällen bei der Allianz Risikoschutz möglich, selbst wenn die Antragsteller Vorerkrankungen hatten. Ob Du bei der Allianz versichert werden kannst, findest Du ganz einfach heraus. Versuche es doch einfach mal selbst: Du kannst ganz einfach Deine Daten in den Online-Rechner eingeben und herausfinden, ob Du versichert werden kannst – anonym, unverbindlich und ohne Verpflichtung. Du wirst sehen: Die Gesundheitsprüfung ist in den allermeisten Fällen kein Problem.

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