
Kann ich die Beiträge für meine RLV nachträglich erhöhen oder senken?
Kann ich die Versicherungssumme meiner Risikolebensversicherung nachträglich anpassen?
Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung machst Du viele Angaben, anhand derer der Versicherer Deinen Beitrag berechnet. Dazu zählen u.a. Dein Alter, Beruf, Hobby, Gesundheitszustand, eventuelle Vorerkrankungen, die gewünschte Versicherungsdauer sowie Dein Raucherstatus. Die Höhe der Versicherungssumme hat ebenfalls einen Einfluss auf Deinen Beitrag. Diese solltest du bedarfsgerecht wählen, damit Deine Hinterbliebenen im Fall Deines Todes finanziell gut abgesichert sind. Doch selbst, wenn Du die Versicherungssumme passend gewählt hast, kann sich Dein Bedarf im Laufe der Jahre ändern. Vielleicht heiratest du, bekommst ein Kind oder nimmst einen Hauskredit auf. Dann kann es nötig werden, die Versicherungssumme nachträglich zu erhöhen, was häufig möglich ist. Dadurch steigen auch die Beiträge. Andersherum kann es passieren, dass Du die Versicherungssumme nachträglich verringern möchtest. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Du die RLV zur Absicherung Deiner Kinder abgeschlossen hast und sie früher als gedacht finanziell auf eigenen Beinen stehen. Bei vielen Versicherern ist es in manchen Fällen möglich, die Versicherungssumme nachträglich anzupassen. Welche Voraussetzungen dafür gelten, ist bei den Anbietern aber unterschiedlich geregelt.

Kann sich mein Beitrag nachträglich ändern?
Änderungen an Deinem Gesundheitszustand oder Deinen Hobbys, die nach dem Vertragsabschluss eintreten, haben keinen Einfluss auf Deinen Beitrag. Eine Ausnahme ist, wenn Du beim Vertragsabschluss Nichtraucher warst und danach mit dem Rauchen anfängst. Dies musst Du Deinem Versicherer in der Regel melden. Wenn Du Anpassungen an Deinem Vertrag vornehmen möchtest, kann der Beitrag sich allerdings ändern. Zum Beispiel wenn Du die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung erhöhen oder die Versicherungslaufzeit verlängern möchtest. Dann kann der Versicherer die Beiträge für die Risikolebensversicherung anpassen und überprüft unter Umständen Deinen aktuellen Gesundheitszustand. Häufig bieten Versicherer an, die Versicherungssumme zu bestimmten Anlässen (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes) ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Beachte, dass dies häufig nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums und eines bestimmten Rahmens möglich ist.
Vertragslaufzeit ändern
Häufig bieten Versicherer eine Verlängerungsoption für die Risikolebensversicherung an. Dann kannst Du die Laufzeit Deiner RLV unter bestimmten Voraussetzungen ohne erneute Gesundheitsprüfung verlängern. Bedingungen dafür können zum Beispiel sein, dass die Laufzeit innerhalb eines bestimmten Rahmens verlängert wird und das Alter der versicherten Person zum Ende der Vertragslaufzeit eine festgelegte Höchstgrenze nicht übersteigt.
Änderungen beim Lebensstil nachmelden?
Änderungen des Lebensstils müssen dem Versicherer nicht nachgemeldet werden – solange es sich nicht um Deinen Raucherstatus handelt. Beginnst Du nach Abschluss der Risikolebensversicherung beispielsweise mit einem gefährlichen Freizeitsport oder wechselst in einen gefährlicheren Beruf, musst Du das dem Versicherungsunternehmen nicht mitteilen. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Hast Du die Versicherung als Nichtraucher abgeschlossen und fängst nun während der Laufzeit der Versicherung mit dem Rauchen an, musst Du das dem Versicherer melden. Dieser wird Deinen Beitrag für die Risikolebensversicherung dann wahrscheinlich erhöhen, da Raucher in der Regel ein höheres Sterberisiko haben. Verschweigst Du, dass Du mit dem Rauchen angefangen hast, riskierst du unter Umständen, dass Dein Versicherer die Leistung mindert oder Du Deinen Versicherungsschutz komplett gefährdest.

In welchen Fällen ist eine erneute Gesundheitsprüfung nötig?
Bevor Du eine Risikolebensversicherung abschließen kannst, ist eine Gesundheitsprüfung notwendig. Wenn der Vertrag nach dem Abschluss nicht mehr verändert wird, musst du später keine Gesundheitsfragen mehr beantworten. Auch neue Erkrankungen, die nach dem Abschluss auftreten, musst Du dem Versicherer nicht melden. Anders ist es, wenn Du beispielsweise die Versicherungssumme erhöhen möchtest und dies nicht über eine ggf. bestehende Erhöhungsoption ohne erneute Gesundheitsprüfung abgedeckt ist. Manche Versicherer bieten die Möglichkeit dies zu tun, allerdings musst Du dann erneut die Gesundheitsfragen beantworten. Bei Änderungen der Versicherungssumme wird der Versicherer zudem Deinen Beitrag anpassen. Wenn Du die Versicherungssumme erhöhen willst, wird also ein höherer Beitrag fällig.
Wenn Du die Vertragslaufzeit Deiner Risikolebensversicherung unabhängig von einer Verlängerungsoption ohne Gesundheitsprüfung verlängern willst, ist dies bei einigen Versicherungsunternehmen möglich. Allerdings musst Du dafür in der Regel eine erneute Gesundheitsprüfung vornehmen lassen.
